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ERP / Ökodesignrichtlinie

Sie wurden informiert, dass gemäß der aktuellen Gesetzgebung ab 26.09.2015 keine raumluftunabhängigen Heizungsthermen im Handel verfügbar sind. Ab diesem Zeitpunkt können Sie nur noch Thermen mit Brennwerttechnik bestellen. Zum Betrieb dieser Brennwerttechnik muss dann aber der Kamin saniert werden und es müssen alle an diesem Kamin angeschlossenen Thermen durch Thermen mit Brennwerttechnik ausgetauscht werden.

Dies birgt vor allem Probleme, da teilweise Thermen an einzelnen Kaminsträngen schon ausgetauscht wurden und diese dann nach Umrüstung auf Brennwerttechnik nicht mehr an den Kamin angeschlossen werden können.

Hierzu haben wir unseren Eigentümern - sofern Rückmeldungen erfolgt sind - eine Übersicht der Kaminanschlussgemeinschaften mit Eintragung ob und wann Thermen ausgetauscht wurden zugesendet.

Nun stellen sich häufige Fragen, die wir in Folge beantworten:

1. Die EU-Richlinie energieverbrauchsrelevanter Produkte bezieht sich auf Raumluftunabhängige Thermen die an einem entsprechenden  LAS-Kamin (Luft- Abgassystem) angeschlossen sind. Aktuell ist uns nicht bekannt, dass diese Richtlinie außer Kraft gesetzt ist. (mit dieser Richtline kam auch das "Glühbirnenverbot")

2. Ihre Gasthermen sind Sondereigentum! Ein Austausch obliegt dem einzelnen Wohnungseigentümer. Die Eigentümergemeinschaft kann hierüber keine Beschlüsse herbeiführen.

3. Aktuell sind an den Kaminen "herkömmliche" Thermen angeschlossen und keine Brennwerttechnik

4. Mit dem Wunsch auf Brennwerttechnik umzustellen muss der Kamin entsprechend nachgerüstet werden. Hierüber entscheidet die Eigentümergemeinschaft durch Beschluss, da der Kamin gemeinschaftliches Eigentum ist. Kostentragung durch die Eigentümergemeinschaft.

5. Wenn der Kamin umgerüstet ist, kann dort nur noch Brennwerttechnik angeschlossen werden.

6. Da die Heizkörpergrößen auf die herkömmlichen Thermen berechnet wurden, wird man mit dem Einsatz von Brennwerttechnik keine wesentlich größeren Energieeinsparungen realisieren.

7. Die Kaminanschlussgemeinschaften sollten sich darüber im Klaren sein, dass nach dem 26.09.2015 nur noch Brennwerttechnik eingebaut werden kann. Dann sind alle anderen an dem Kamin angeschlossenen Thermen auszutauschen, auch erst jüngst erneuerte Thermen.

8. Aktuell gibt es Bestrebungen vom Dachverband der Immobilienverwalter die bereits bestehende Ausnahmegenehmigung für raumluftabhängige Thermen auf raumluftunabhängige auszuweiten. Dies werden wir hier stets aktualisieren.

9. Die Hausverwaltung kann hier keine Empfehlungen aussprechen. Die Kaminanschlussgemeinschaften sollten sich wegen der weiteren Vorgehensweise im Sondereigentum untereinander absprechen.